Garantie

Garantie Photinus | Schréder Produkte

Allgemeine Betriebs‑ und Wartungshinweise

Für die solare Straßenbeleuchtung kommen qualitativ hochwertige Leuchten‑ und Solarsysteme zum Einsatz, die auf eine lange Lebensdauer, Betriebssicherheit und Nachhaltigkeit ausgelegt sind. Ein fachgerechter Umgang bei Transport, Lagerung, Installation, Betrieb, Reinigung, Wartung und Entsorgung ist dabei entscheidend, um eine zuverlässige Funktion und den Werterhalt der Anlage sicherzustellen.

Besonderes Augenmerk gilt den Energiespeichern (Batterien) und Solarmodulen, die gemäß den technischen Vorgaben gelagert, gehandhabt und gepflegt werden müssen. Regelmäßige Sichtkontrollen sowie schonende Reinigungsmaßnahmen tragen dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Beleuchtungsanlage dauerhaft zu gewährleisten und eine sichere Nutzung im öffentlichen Raum zu ermöglichen.

Hinweis: Für alle Schritte – von Logistik und Lagerung über Installation und Betrieb bis hin zu Wartung, Reinigung und Entsorgung – gelten die „General Handling Instructions“ des Herstellers, die verbindlich zu beachten sind. Diese enthalten detaillierte Vorgaben zu Sicherheit, Pflege und ordnungsgemäßem Umgang mit den eingesetzten Produkten.

 

Garantiebedingungen

Für die eingesetzten Beleuchtungs‑ und Solarsysteme gilt die Schréder Standard Product Warranty. Diese garantiert, dass die Produkte über den festgelegten Garantiezeitraum frei von Material‑ und Verarbeitungsfehlern sind und gemäß den technischen Spezifikationen funktionieren.

Für LED‑Leuchten, Solarmodule, Solarbatterien und Masten beträgt die Garantie in der Regel fünf Jahre ab Lieferdatum. Während dieses Zeitraums wird unter definierten Betriebsbedingungen auch die Lichtleistung gewährleistet. Bei berechtigten Garantiefällen behält sich der Hersteller vor, betroffene Produkte zu reparieren oder zu ersetzen.

Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist, dass die Produkte:

  • ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden,
  • fachgerecht transportiert, gelagert, installiert und betrieben werden,
  • sowie regelmäßig und schonend gewartet und gereinigt werden.

Nicht abgedeckt sind unter anderem Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, äußere Einwirkungen, außergewöhnliche Umweltbedingungen, Änderungen ohne Herstellerfreigabe sowie normaler Verschleiß. Auch Folgekosten wie Demontage, Verkehrsführung oder Nutzungsausfall sind von der Garantie ausgeschlossen.

 

Hinweis: Die Garantie greift ausschließlich bei Einhaltung der Betriebs‑ und Wartungshinweise. Diese enthalten verbindliche Vorgaben zu Transport, Lagerung, Installation, Betrieb, Pflege, Wartung und Entsorgung der Produkte und sind integraler Bestandteil der Garantiebedingungen.

Garantieerklärung Pro Light Produkte

 

Solar Bike Hub & Twin Charger Vision

Für alle von uns vertriebenen Produkte der Marke Pro Light (Solar Bike Hub & Twin Charger Vision) gelten die offiziellen Garantiebedingungen der Pro Light GmbH. Die Garantie wird ausschließlich vom Hersteller gewährt.

Für alle von uns vertriebenen Produkte der Marke Pro Light gelten die offiziellen Garantiebedingungen der Pro Light GmbH. Die Herstellergarantie beträgt zwei Jahre ab Verkaufsrechnung. Sie deckt ausschließlich Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler ab. Voraussetzung ist eine fachgerechte Installation, Inbetriebnahme und Nutzung der Produkte gemäß den technischen Vorgaben und Anwendungsspezifikationen des Herstellers. Grenzwerte für Temperatur, Spannung und Strom dürfen nicht überschritten werden und die Produkte dürfen keiner unsachgemäßen mechanischen Belastung ausgesetzt sein.

Im Garantiefall entscheidet der Hersteller, ob ein Produkt repariert oder durch ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzprodukt ersetzt wird. Ersatzteile können neue oder wiederaufbereitete Komponenten enthalten, deren Leistung und Zuverlässigkeit den Originalteilen entspricht. Die Garantie umfasst ausschließlich das Produkt selbst. Nicht enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie Ein- und Ausbau, Transport, Arbeits- und Wegezeiten, Entsorgung sowie der Einsatz von Hebe- oder Gerüsttechnik. Die Garantie erlischt, wenn ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers Änderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden oder wenn das Produkt unsachgemäß oder nicht von qualifiziertem Personal installiert wurde.

Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das Produkt muss gemäß Datenblatt verwendet worden sein, es dürfen keine eigenmächtigen Änderungen vorgenommen worden sein und alle Montage- und Wartungsarbeiten müssen fachgerecht ausgeführt und dokumentiert worden sein. Schäden dürfen nicht auf höhere Gewalt, Blitze, Überspannungen oder ungewöhnliche Belastungen zurückzuführen sein. Das Produkt muss vollständig bezahlt sein und ein möglicher Defekt muss innerhalb von fünfzehn Tagen ab Entdeckung schriftlich per E-Mail an den Hersteller gemeldet werden. Falls die Planung nicht durch Pro Light erfolgte, muss der Kunde nachweisen, dass Planung und Berechnung den technischen Vorgaben entsprechen.

Zur Geltendmachung eines Garantieanspruchs ist die Vorlage der Rechnung oder eines entsprechenden Kaufnachweises erforderlich. Defekte Produkte müssen zur Überprüfung an den Hersteller gesendet werden. Sollte kein Garantiefall vorliegen, können dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt werden. Ersetzte Produkte oder Komponenten gehen in das Eigentum von Pro Light über.

Für ausgewählte Produkte bietet der Hersteller eine optional erweiterte Herstellergarantie von fünf Jahren an. Diese muss im Vorfeld separat vereinbart und aktiviert werden.

Für sämtliche Garantiefragen gilt italienisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bozen, Italien.